Kommunale Förderprogramme: Gemeinde Rietheim-Weilheim

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Kommunale Förderprogramme

Im Detail

Die Gemeinde Rietheim-Weilheim bietet derzeit zwei Förderprogramme an. Hiermit möchten wir einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Nähere Informationen sowie die Fördersummen entnehmen Sie dem jeweiligen Förderprogramm.

Pflanzung von Hochstamm-Obstbäumen

Der Klimawandel ist weiterhin das wichtigste Thema der Zukunft. Damit dies nicht ganz in Vergessenheit gerät, sollten auch in jetzigen Zeiten Programme und Maßnahmen sich mit dem Schutz der Natur befassen. Dabei hilft es nicht, auf die Politik oder weltweite Verursacher von Umweltbelastungen zu verweisen. Auch kleine Kommunen können und müssen etwas für den Umweltschutz machen. Nachdem in den letzten Jahren bereits Programme zur Förderung von Photovoltaikanlagen oder auch die Anlage von Regenwasserzisternen aufgelegt wurden, soll es nun auch die Förderung von Streuobstwiesenbäumen geben.

Förderobjekt

  • hochstämmige Obstbäume, standorttreue alte Sorten

Fördergebiet

  • Gemarkung Rietheim-Weilheim

FördersummeDie Fördersumme beträgt maximal 50 € pro Baum und maximal 50% des Kaufpreises eines Baumes. Es werden höchstens 5 Bäume pro Antragssteller gefördert. Der Antragsteller muss auch Eigentümer des Grundstückes sein, auf welchem die Pflanzung vorgenommen wird. Das jährliche Gesamtvolumen, das die Gemeinde für dieses Projekt zur Verfügung stellt, beträgt 500 €.

Antragsverfahren
Der Antrag ist vor der Beschaffung der Pflanzen zu stellen.

Antragsvoraussetzungen
Die Bäume sind in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg (Landkreise Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis) zu erwerben. Der Mindestabstand für die Pflanzung zwischen den Bäumen muss 8 m betragen.

Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung muss das Antragsformular der Gemeinde verwendet werden. (Im Antragsformular sollte enthalten sein Name, Adresse, Flurstücknummer, zu pflanzender Baum.)

Nachweis zur Auszahlung der Fördersumme

  • Originalrechnung für den Baum / die Bäume
    Aus der Rechnung müssen die Obstsorte und Hochstamm ersichtlich sein.
  • Bildnachweis, in welchem auch die Umgebung zu sehen ist

Antrag Hochstammförderprogramm 2024 (PDF-Datei)

Photovoltaikanlagen (inkl. Balkonkraftwerke)

Mit dem Umweltförderprogramm mit Volumen von 7.500 € ist eine Förderung zur Neuinstallation von Photovoltaikanlagen/Balkonkraftwerke sowie von Beratungsprodukten zur energetischen Gebäudesanierung (Gebäude-Checks, Heiz-Checks sowie Solarwärme-Checks für Privatkunden) vorgesehen.

Die Energie-Checks erfolgen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sowie der Energieagentur des Landkreis Tuttlingen.

Gefördert werden von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/) bzw. der regionalen Energieagentur (https://www.ea-tut.de/) durchgeführte Gebäude-, Heiz- und Solarwärme-Checks. Die Beratung erfolgt direkt über die Energieagentur bzw. die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Anträge können ab Anfang des Jahres gestellt werden.

Beim Gebäude-Check erstreckt sich die Beratung auf die Bereiche Strom- und Heizenergieverbrauch, Heizverteilungssystem, Nutzerverhalten, Gebäudehülle, Heiztechnik und erneuerbare Energien.

Der Heiz-Check beinhaltet die Messung bzw. Erhebung aussagekräftiger Parameter zur energietechnischen Beurteilung des Wärmeerzeugers und des Heizverteilsystems, im Solarwärme-Check wird die bestehende thermische Solaranlage in ihrer Funktion überprüft.

Der Kostenanteil der ‚Ratsuchenden‘ für durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ebenfalls geförderten Gebäude-, Heiz- und Solarwärme-Checks im Betrag von 30 € wird von der Gemeinde voll bezuschusst. Somit sind diese Beratungen für Gebäude- und Wohnungseigentümer in der Gemeinde Rietheim-Weilheim kostenfrei.

Die Förderung der Neuinstallation von Photovoltaikanlagen/Balkonkraftwerke erfolgt in Form eines nicht zurück zu zahlenden Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 € je kWp Installationsleistung, maximal 500,00 € je Anlage. Die Förderhöhe ist auf 10% des Kaufpreises begrenzt. Es wird auf volle Euro-Beträge aufgerundet. Die Untergrenze, die dann als Förderbetrag mindestens erreicht werden muss, beträgt 100 €.

Balkonkraftwerke werden pauschal mit 100 € gefördert. Die Förderuung bei Balkonkraftwerken gilt für maximal 1 Anlage pro Haushalt.

Anträge zur Förderung von Photovoltaikanlagen/Balkonkraftwerke können ab sofort gestellt werden.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Eine Förderung erfolgt nur, soweit entsprechende Mittel für dieses Förderprogramm zur Verfügung stehen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs geprüft und ggf. gefördert (sog. Windhundprinzip).

Eine Beschaffung der Photovoltaikanlage/Balkonkraftwerke vor Freigabe der Fördermittel durch die Gemeinde ist zuschussschädlich.